Spannende Momente bei der Einreichung der Wahlvorschläge des L(i)ebenswertes Dorf (LWD) am 18.12.2019. Nach der langen Vorbereitungszeit und unserer gut geglückten Aufstellungsversammlung waren wir gespannt ob alles richtig durchgeführt worden ist.

Der Gesetzgeber hat die vielfältigen Anforderungen und Vorgaben an neue Wählergruppen für die Kommunalwahlen 2020 aus verständlichen Gründen noch erhöht. Die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) regelt das Verfahren für die Wahlen.

Durch intensives Studium und Nachfragen bei der Rechtsaufsicht baute sich das erforderliche „Know-How“ auf. Die Anlage „Prüfprotokoll des Wahlleiters“ vermittelt einen Eindruck zur Komplexität.

Nach Prüfung durch den Wahlleiter erfüllten die Niederschriften der Aufstellungsversammlung, Wahlvorschlag mit Nachweisen und Zustimmungserklärungen alle die gewünschten Anforderungen und wir meldeten unseren Mitgliedern erfolgreichen Vollzug.

Am folgenden Tag erfolgte durch die Verwaltung die Auslegung der Unterstützerlisten.
Bei Erreichen von 60 Unterstützer Unterschriften wird die Wahlgruppe zugelassen.

Da sind wir sehr zuversichtlich.